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Fremdsprachen in der obligatorischen Schulzeit – zum «Gesamtsprachenkonzept» der

Am 19. August 1998 stellten Vertreter der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) das «Gesamtsprachenkonzept» vor, ein Bündel von 15 ausführlich begründeten Empfehlungen zum Fremdsprachenunterricht innerhalb der obligatorischen Schulzeit: Am 19. August 1998 stellten Vertreter der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) das «Gesamtsprachenkonzept» vor, ein Bündel von 15 ausführlich begründeten Empfehlungen zum Fremdsprachenunterricht innerhalb der obligatorischen Schulzeit: Welche Fremdsprachen sollen wann, wie lange, wie und mit was für Anforderungen unterrichtet werden? So etwa lies-sen sich die Fragen zusammenfassen, welche die von der EDK beauftragte Arbeitsgruppe zu beantworten hatte.

Von der BUBENBERG-GESELLSCHAFT nahmen zwei Vorstandsmitglieder, die sich seiner-zeit beruflich intensiv mit solchen Fragen beschäftigen mussten, an der Pressekonferenz teil. Auf ihren Antrag hat der Vorstand dem Sekretariat der EDK eine Stellungnahme zum «Gesamtsprachenkonzept» eingereicht. Die Vernehmlassungsfrist war extrem knapp an-gesetztINSERT INTO `skd_posts` VALUES(30. Sept. 1998); deshalb wäre es unmöglich gewesen, die Stellungnahme vorgängig in den MITTEILUNGEN zur Diskussion zu stellen. (ar)


Vorgeschichte

In unserem Land ist das Schulwesen Angelegenheit der Kantone. Etliche Anläufe, dem Bund in Schul- und Bildungsfragen mehr Kompetenzen zu übertragen, sind bisher gescheitert. Aber auch in einem föderalistischen System gibt es Aufgaben, die gemeinsam und möglichst einheitlich gelöst werden müssen; daher haben die Kantone Formen der Zusammenarbeit entwickelt. Im Schul- und Bildungswesen ist für solche Zusammenarbeit die EDK zuständig; als wichtigstes Instrument hat sie 1971 ein Konkordat über die Schulkoordination abgeschlossen.

Gestützt darauf sind seither verschiedene Sachfragen geregelt worden, z. B. die Verlegung des Schulbeginns auf den Spätsommer oder Herbst, neue Grundlagen für die Lehrerbildung, vertiefte Zusammenarbeit im Bereich Lehrmittel usw. Als wichtiges und brisantes Thema erwies sich bald der Fremdsprachenunterricht, er wurde zu einer Kernaufgabe der
EDK.

Bis in die 70er Jahre hinein galt es als unbezweifelbare Regel, an der Primar- und Realschule könne höchstens die 2. Landessprache als Fakultativfach für die besseren Schüler in den oberen Klassen angeboten werden, obligatorischer Fremdsprachenunterricht da-gegen sei Aufgabe der Sekundarschulen und Untergymnasien. Man glaubte, ein Kind müsse zuerst längere Zeit ausschliesslich in der Muttersprache geschult werden und in ihr einigermassen «sattelfest» sein, ehe es mit einer ersten Fremdsprache zusätzlich belastet werden dürfe. Beginne man zu früh damit, so erzeuge dies einen Sprachensalat. In der
Nummer 2/1996 der MITTEILUNGEN («Mehrsprachigkeit – heute – früher», S. 7/8) versuchte ich darzulegen, wie relativ und zeit-bedingt diese oft fast dogmatisch vertretene Auffassung sei, war es doch früher durchaus üblich, schon kleine Kinder Fremdsprachen lernen zu lassen.

Die alte Doktrin hatte ihre Berechtigung, solange man Fremdsprachen nach herkömmlichen Methoden unterrichtete: Zuerst Vokabeln lernen und Grammatik büffeln, dann daraus allmählich Sätze basteln. Neue Forschungen haben nun aber gezeigt, dass es bereits in der frühen Kindheit Phasen besonderer Empfänglichkeit gibt, in denen Kinder leicht Sprachen lernen können; aber eben: Es ist dann eine spielerische, sinnliche Form von Sprachenlernen – Sprache hören, sprechen, er-leben, mit ihr spielen – erst viel später, zur Vertiefung und Festigung, geht es ums verstandesmässige Erfassen sprachlicher Strukturen, also um Grammatik.

Von diesen neuen Grundlagen aus leitete die EDK 1975 mit Empfehlungen an die Kantone eine tiefgreifende Reform des Fremdsprachenunterrichts an der Volksschule ein. Die erste der Empfehlungen damals, ihr Kernpunkt, forderte, der Beginn des Unterrichts in der zweiten Landessprache sei grundsätzlich in die Entwicklungsphase vor der Pubertät zu legen, nämlich ins 4. oder 5. Schuljahr. Im Interesse der Koordination sei darauf zu achten, dass bis zum Ende der obligatorischen Schul-zeit hinsichtlich Lernzielen und Lerninhalten, Lehrplänen und Lehrmitteln ein Ausgleich er-reicht werde. Aufgrund der unterschiedlichen schulischen Verhältnisse in den Kantonen und Regionen sowie der spezifischen Bedingungen der mehrsprachigen Kantone und des Tessins sei die einheitliche Festsetzung eines Schuljahres für den Beginn des Unterrichts in der zweiten Landessprache in der ganzen Schweiz vorläufig nicht möglich.

Es brauchte Jahre, um die Empfehlungen von 1975 in die Tat umzusetzen; zu Beginn er-hob sich namentlich in der Ostschweiz heftiger Widerstand gegen die Vorverlegung des Französischunterrichts. Noch heute sind längst nicht alle Schwierigkeiten überwunden. Andererseits liefen seither vielversprechende Versuche mit neuen Formen von Fremdsprachenunterricht an; verschiedentlich haben wir in den MITTEILUNGEN darüber berichtet.

In jüngster Zeit wurde immer nachdrücklicher gefordert, es sei an der Volksschule unbedingt auch die Weltsprache Englisch als Unterrichtsfach einzuführen. Als Zürich 1997 mit seinem Plan eines Schulversuchs vorprellte (Einführung von Englisch in Verbindung mit Informatik im 1. Primarschuljahr; wir berichteten darüber in den MITTEILUNGEN Nr. 2/1998, S. 10–13.), musste sich die EDK wieder mit dem Thema Fremdsprachen an der Volksschule befassen. Obschon im Zugzwang und unter Zeitdruck, beschloss sie, durch eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Georges Lüdi (Universität Basel) eine Art Gesamtschau erarbeiten zu lassen. Das Ergebnis dieser Arbeit ist das eingangs genannte «Gesamtsprachenkonzept».



«Gesamtsprachenkonzept» – Auswahl aus den Thesen:

«1. Alle Schülerinnen und Schüler lernen, zusätzlich zur lokalen Landessprache, mindestens eine zweite Landessprache sowie Eng-lisch; sie müssen darüber hinaus die Möglichkeit haben, eine zusätzliche Landessprache und allenfalls weitere Fremdsprachen zu er-werben.»

«2. Die Kantone gewährleisten die Transparenz und Kohärenz des Fremdsprachenlernens gesamtschweizerisch dadurch, dass sie für das Ende der obligatorischen Schulzeit verbindliche Richtziele vereinbaren.»

«5. Die Schülerinnen und Schüler begegnen anderen Sprachen ab dem Kindergarten. Sie lernen spätestens in der zweiten Klasse der Primarschule eine andere Sprache als die lokale Landessprache; die zweite Fremdsprache beginnt spätestens in der fünften, die dritte spätestens in der siebten Klasse.»

«6. Die Kantone legen die Reihenfolge der Einführung der Fremdsprachen im Rahmen interkantonaler Vereinbarungen fest. Die am Schluss der obligatorischen Schulzeit zu erreichenden Richtziele gelten unabhängig von der Reihenfolge der Einführung.»

«8. Der Unterricht sämtlicher Sprachen, die in den Lehrplänen sind (inklusive der lokalen Landessprache), geschieht im Rahmen abgestimmter Didaktiken.» (Erklärung: Sprachen nicht mehr getrennt voneinander unterrichten, eine Sprache für die andere nutzbar machen, Sprachen miteinander vergleichen …)

«9. Verschiedene Formen des zwei-/mehrsprachigen Unterrichts sind auf breiter Basis zu fördern, zu erproben und zu begleiten.»

«10. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, an Formen des sprachlichen Austausches teilzuhaben, welche in die übrigen sprachpädagogischen Aktivitäten integriert sind.»


Stellungnahme der BUBENBERG-GESELLSCHAFT


Die Stellungnahme gliedert sich in die drei Hauptabschnitte «Grundsätzliche Zustimmung», «Vorbehalte und Fragen», «Wünsche». Sie folgt in leicht gekürzter Fassung:



Wir sind mit den meisten Überlegungen des Berichtes einverstanden und unterstützen ins-besondere die folgenden Anliegen:

• Breiten Schülerschichten möglichst früh den Zugang zu mehr als einer Fremdsprache öffnen (Thesen 1, 5, 10);

• Der 2. Landessprache durch eine klare Vorgabe von verbindlichen Zielen inhaltlich eine Vorrangstellung einräumen (These 1 und vor allem 2);

• Anwendung verschiedener, der Stufe und den Fähigkeiten der Schüler angemessener Methoden wie z. B. immersiver Unterricht (Thesen 8, 9 …).

Wir teilen die Ansicht, es sei sinnvoll, das bereits im Kleinkind angelegte Potential zum Sprachenlernen zu aktivieren, also mit dem Fremdsprachunterricht eher früher als bisher einzusetzen; nicht zuletzt deshalb, weil im Prozess des Sprachenlernens so etwas wie eine wechselseitige Erhellung ablaufen kann; d. h. auf dem Hintergrund der einen Sprache können Besonderheiten der andern besser wahr-genommen werden. Das bedeutet ein Ab-rücken von der noch vor wenigen Jahren auch in der BUBENBERG-GESELLSCHAFT vorherrschenden Ansicht, Unterricht in einer Fremdsprache dürfe erst beginnen, wenn die Kinder in der Muttersprache eine möglichst hohe Sicherheit erlangt hätten (also erst in der Pubertät); das bedeutet auch ein Abrücken vom tiefsitzenden Misstrauen gegen jede Form von sogenanntem ‹Bilinguismus›.

Wir unterstützen Bestrebungen, den Lehrkräften aller Stufen nicht nur gute Sprachenkenntnisse, sondern auch ein vielseitiges didaktisch-methodisches Repertoire zu vermitteln, damit sie wirklich fähig werden, in Kindern ‹Neugierde für diese Sprache› und den ‹Wunsch … weiterzufahren› zu wecken.



Vorbehalte und Fragen

Nach unserem Dafürhalten liegen die kniffligsten Fragen in These 6: Es soll den Kantonen freigestellt bleiben, über die Reihenfolge, in der die Fremdsprachen in der Schule ein-geführt werden, zu entscheiden. Wir haben zwar selber keine fertige Lösung, stehen aber dieser Freigabe sehr skeptisch gegenüber. Kernfrage ist für uns, nach welchen Kriterien die Reihenfolge der Fremdsprachen festzulegen ist; wir sind der Meinung, es müssten pädagogische Überlegungen im Vordergrund stehen. Da mag es gewichtige Gründe geben, die für Englisch als erste Fremdsprache sprechen:

• Es könnte für Kinder anregender und ermutigender sein, mit derjenigen Sprache zu beginnen, die der eigenen näher steht; das wäre wohl für Deutschschweizer und Welsche das Englisch.

• Vielleicht könnte die Beschäftigung mit Englisch in einem Alter, da die fremden Songs und andere Englisch-Eindringlinge die Kinder noch weniger berauschen, eine klare Abgrenzung zur deutschen Sprache und damit eine Sensibilisierung für sprachliche Sauberkeit fördern. Das würde dafür sprechen, im Kindergarten und auf der Unterstufe mit Englisch zu beginnen und etwa ab der 3. Klasse mit Französisch, bzw. mit der 2. Landessprache einzusetzen und das Englisch zurückzustutzen.

Es gibt aber auch Gründe dafür, die zweite Landessprache als erste Fremdsprache anzusetzen:

• Die breite Öffentlichkeit und die Medien pflegen nicht so differenziert zu argumentieren wie die Arbeitsgruppe: Der Druck,
Stellungnahme der BUBENBERG-GESELL- Vorbehalte und Fragen: SCHAFT
aus verschiedensten Gründen (ganz besonders aus wirtschaftlicher Opportunität) Englisch immer mehr in den Mittelpunkt zu rücken und die Landessprachen, ja sogar die Muttersprache zu vernachlässigen, ist sehr gross; das Vorprellen des Kantons Zürich (mit einem Wirtschaftsfachmann als Erziehungsdirektor) hat ihn noch verstärkt. Die Freigabe des Zeitpunkts könnte wie ein Dammbruch wirken und der erste Schritt sein zur Verdrängung der 2. Landessprache. In einer Zeit, die derart von Wettbewerb, vom Streben nach dem ersten Rang geprägt ist, kommt dem Umstand, ob eine Fremdsprache als erste oder als zweite ein-geführt wird, hohe symbolische Bedeutung zu: Die erste, so wird eine breitere Öffentlichkeit urteilen, ist die wichtigere; ihr wer-den dann wohl alle Energien und auch die meisten finanziellen Mittel zufliessen. – Wir sind nicht so sicher, dass die Zielvorgaben (These 2) diesen Prozess letztlich aufhalten können.

• Dazu kommt, dass die Dauer, während welcher eine Fremdsprache unterrichtet wird, nicht unterschätzt werden dürfte: Wenn ich über längere Zeit regelmässig mit einer Sprache umgehe, habe ich mehr Übungsmöglichkeiten, werde ich tiefer von ihr geprägt, als wenn dies nur während weniger Jahre geschieht.

• Wird die zu erwartende Einführung von Englisch als erster Fremdsprache in sehr vielen Kantonen (ausgenommen etwa Kantone auf einer Sprachgrenze) nicht der ohnehin zunehmenden Tendenz zur Anglisierung unserer Alltagssprache Vorschub leisten, so dass zuletzt statt der erwünschten Mehrsprachigkeit sich bei einer Mehr-zahl unserer Volksschulabgänger ein englisch-deutscher Sprachbrei herausbilden wird?

Wir sind uns bewusst, dass der Entscheid über die Reihenfolge der Fremdsprachen einer politischen Gratwanderung gleich-kommt: Es soll ein pädagogisch richtiger Entscheid gefällt werden, ohne indessen die staatspolitischen Nebenwirkungen ganz ausser Acht zu lassen. Gerade deshalb erachten wir es für dringend nötig, dass die EDK eindeutige Richtlinien erlässt und beispielsweise die Kantone auffordert, in der ganzen Schweiz mit Englisch als erster Fremdsprachezu beginnen, und zwar mit den klar begrenzten Zielen, wie sie im Bericht umrissen sind, und spätestens zum gleichen Zeitpunkt wie heute den Unterricht in der zweiten Landessprache zu beginnen, wiederum mit klaren Zielvorgaben.

Die Empfehlungen fordern viel und wecken hohe Erwartungen. Wir fragen uns, ob da-durch nicht auch Illusionen erzeugt werden, ob nicht die Gefahr einer Überforderung von Schülern und Lehrern bestehe. Jedenfalls müsste man sich bei der Umsetzung immer bewusst bleiben, dass viele Kinder heute in Verhältnissen leben, die wenig lernfreundlich sind. Aber auch sehr viele Lehrer werden noch auf lange hinaus kaum in der Lage sein, den Ansprüchen, die durch das Gesamtsprachenkonzept an sie gestellt werden, zu genügen, weil sie ganz einfach nicht über die nötige Sprachkompetenz verfügen.


Wünsche:

Die Postulate des Gesamtsprachenkonzepts
dürfen keine Schwächung und Verwässerung
des Unterrichts in der Muttersprache bewir-
ken. Für das deutsche Sprachgebiet heisst das:

• Die Erziehungsbehörden aller Stufen müssen unermüdlich und nachdrücklich auf den Gebrauch des Hochdeutschen im Unterricht dringen; lokale Mundarten sind durchaus zu pflegen, aber sie dürfen nicht zur ständigen Unterrichtssprache werden. Heute versteht mit wenigen Ausnahmen jedes Kind im Kindergartenalter Hoch-deutsch; deshalb sollte vom ersten Schultag an so oft als möglich Hochdeutsch gesprochen werden.

• Man müsste deshalb auch immer wieder, selbst wenn es aussichtslos scheint, bei den Medien vorstellig werden und mit allen Mitteln darauf hinwirken, dass dort der überbordende Gebrauch der Mundart (überdies meist einer mangelhaften) drastisch eingeschränkt würde.

• Gleiches wäre in der Lehrerbildung aller Stufen zu tun; insbesondere müssten die nötigen finanziellen und personellen Mittel bereitgestellt werden, um die künftigen Lehrkräfte in der Muttersprache und in mindestens einer zweiten Landessprache besser als bisher auszubilden.»





Wie geht es weiter?

Darüber gibt eine Pressemitteilung der EDK vom 17. November 1998 Auskunft; es ist dort u. a. zu lesen:

«Anlässlich der Jahresversammlung vom 12./13. November 1998 nahm die EDK ein erstes Mal Stellung zum Expertenbericht der Kommission Lüdi (Gesamtsprachenkonzept) und zum Resultat der Vernehmlassung. Der im Auftrag der EDK erstellte Expertenbericht vom 15. Juli 1998 schlägt eine Reihe von Mass-nahmen zur Förderung und Ausweitung des Fremdsprachunterrichts in der obligatorischen Schulzeit vor. Die Vernehmlassung bei den Kantonen, den Lehrerverbänden und weiteren interessierten Stellen ergab, wie erwartet, kein einheitliches Bild. Sowohl die Vorverlegung der Einführung der ersten Fremdsprache als auch die Einführung der zweiten Fremdsprache stellen grosse Herausforderungen an die Schule und an die Lehrer- und Lehrerinnenbildung (man beachte das Deutsch! ar). Die EDK sprach sich nun in einer ersten Stellungnahme eindeutig dafür aus, dass die Schule auf die Vielfalt der schweizerischen Sprachkulturen Rücksicht nehmen und zur Verständigung unter den Sprachregionen der Schweiz einen Beitrag leisten muss. In diesem
Rahmen sind zuhanden der Kantone und der Regionen die folgenden provisorischen Beschlüsse verabschiedet worden:

1. Die Empfehlungen von 1975 (obligatorischer Unterricht in der zweiten Landessprache ab 4. oder 5. Schuljahr) bleiben in Kraft.

2. Englisch soll obligatorisch ab 7. Schuljahr eingeführt werden, wobei schwächere Schülerinnen und Schüler davon dispensiert werden können.

3. Die Kantone werden ermuntert, Versuche mit (noch) früherem Fremdsprachenunterricht zu fördern …»

Der Fremdsprachenunterricht wird die EDK weiter beschäftigen; es wird viel Zeit brauchen, die Beschlüsse auch zu verwirklichen, «ergänzende Abklärungen» könnten nötig sein.

Blicken wir zum Schluss auf die bisherige Entwicklung zurück, nämlich auf die Umsetzung der Empfehlungen von 1975:

• Als einziger Kanton hat der Aargau die Empfehlungen von 1975 noch heute nicht in die Tat umgesetzt.

• Der Kanton Uri hat als zweite Landessprache Italienisch statt Französisch gewählt.

• Der Kanton Zürich führt Englisch als obligatorisches Fach ab dem 7. Schuljahr ein.

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