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Justitia soll richtig schreiben

Appell gegen die Rechtschreibreform
gü. Am 1. August 2005 wird, sofern die Politik sich nicht besinnt, die Rechtschreibreform verbindlich, denn dann endet die Ubergangsphase. Derweil versucht die Reformkommission ihr Werk durch Herumdoktern am System über die Zeit zu retten – vermehrt aber dabei die Schar der Kritiker
Nun fordern mehr als fünfzig Rechtsprofessoren die «sofortige Beendigung des Projekts Rechtschreibreform». Ihre Petition, die an die Parlamentarier der Schweiz und Osterreichs, den Deutschen Bundestag und die deutschen Landtage gerichtet ist, übt Radikalkritik: Die Reform sei das «Ergebnis einseitiger, verkürzter und falscher Betrachtungen der deutschen Sprache sowie unausgewogener Formelkompromisse»; sie biete keineswegs eine Vereinfachung, sondern Regeln mit «1106 Anwendungsbestimmungen» und werde durch die vielen Missgriffe schlicht unbrauchbar. Die Juristen verlangen die Kündigung der «Wiener Erklärung» von 1996 (was durchaus möglich wäre, denn sie ist kein völkerrechtlich bindender Vertrag) und eine Rückkehr zur alten Orthographie, wobei sie den Schulen eine Frist zur Umstellung zugestehen. (NZZ 17. Febr. 2004)
Der Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege
(VRS) präzisiert: Es gibt kein
Rechtschreibgesetz. Die traditionelle Rechtschreibung gilt
auch nach dem Jahre 2005 weiter. Der Neuschrieb gilt nur für
Schulen und Behörden. [ SKD: ähnlich in der Schweiz ]

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