Regelfall und Ausnahme: Warum die Rechtschreibreform in ihren wesentlichen Punkten gescheitert ist

SOK-Tagung vom 7. November 2014 beim St. Galler Tagblatt

Rudolf Wachter

Die Rechtschreibreformer traten 1996 mit dem Anspruch auf, das Schreiben zu verein- fachen. Diesen Anspruch hat ihre Reform in keiner Weise erfüllen können. Dies wurde zwar schnell klar, die Hellsichtigen wiesen sogleich darauf hin. Dennoch hat die Politik die Reform beschlossen, anschliessend trotz grossen Protesten gezögert und gezaudert, sie zurückzunehmen, und sich schliesslich 2004 elegant aus der Affäre gezogen, indem sie die Bühne dem neu gegründeten Rat für Rechtschreibung überliess. Dieser hat 2006 in einem neuen Regelwerk einige wenige besonders stossende Einzelfälle rückgängig ge- macht. Seither gilt bei Es tut mir leid wieder ausschliesslich die herkömmliche Klein- schreibung, nachdem einige Jahre lang die Grossschreibung obligatorisch gewesen war. Vor allem aber führte der Rat 2006 die sogenannte Variantenschreibung ein, d.h. es war fortan in vielen Fällen zwar wieder erlaubt, die herkömmliche Schreibung zu benutzen, die Reformschreibung blieb aber ebenfalls gültig. An dieser Pattsituation hat sich seither nur wenig geändert, und obwohl die Politiker vollmundig behaupteten, damit sei die Recht- schreibsituation wieder im Lot, wissen wir alle, dass dem nicht so ist.

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