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Vertrag oder Absichtserklärung?

Über die Rechtschreibreform gibt es keinen völkerrechtlich bindenden Vertrag
Richtigstellung der DEUTSCHEN SPRACHWELT

In der derzeit heftig geführten Diskussion um die mißlungene
Rechtschreibreform hat sich der Irrtum ausgebreitet, daß ein Staatsvertrag
bestehe, der die teilnehmenden Staaten verpflichte, die Rechtschreibreform
umzusetzen. Die DEUTSCHE SPRACHWELT weist darauf hin, daß diese Auffassung
falsch ist. Vielmehr besteht lediglich eine Absichtserklärung, die vor acht
Jahren von Vertretern mehrerer Staaten unterzeichnet worden ist. Eine
Absichtserklärung ist etwas völlig anderes als ein Staatsvertrag. Sie kann
jederzeit aufgegeben werden. Mit dem Scheitern der Rechtschreibkommission
ist die Absichtserklärung hinfällig. Außerdem haben die Kultusminister mit
der geplanten Gründung eines „Rats für deutsche Rechtschreibung“ die
Grundlage der Absichtserklärung bereits verlassen. Für eine Rückkehr zur
bewährten Rechtschreibung gibt es keinen staatsrechtlichen Hinderungsgrund.

[…]

PRESSEMITTEILUNG
Thomas Paulwitz Schriftleiter der DEUTSCHEN SPRACHWELT
http://www.deutsche-sprachwelt.de

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Den vollständigen Text der Richtigstellung finden Sie hier:
http://www.deutsche-sprachwelt.de/nachrichten/neues_detail.php?id=92

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