Neue deutsche Rechtschreibung – (k)ein Diktat!

skd) Der Sprachkreis Deutsch hat wiederholt ein vollständiges Moratorium gefordert. Jetzt wird er durch grosse deutsche Bundesländer bestätigt. Die Erziehungsdirektoren stehen seit 16. Juli im Abseits.
Was ohne Saft und Kraft ist, kann am ersten August nicht in Kraft treten: das geplante Diktat wird nicht stattfinden.

Wir haben für Sie einige Auszüge aus Presse und Netz zusammengestellt.

Bayern setzt Rechtschreibreform noch nicht in Kraft
In Bayern werden die neuen Rechtschreibregeln noch nicht verbindlich eingeführt. Das sagte Ministerpräsident Edmund Stoiber der ‚Bild am Sonntag’: Bayern werde die Rechtschreibreform zum 1. August nicht in Kraft setzen. Man wolle warten, bis der Rat für Rechtschreibung in den nächsten Monaten seine Empfehlungen für Korrekturen vorlegt. Stoiber forderte die übrigen Länder zur Nachahmung auf. Es mache keinen Sinn, die Reform jetzt verbindlich einzuführen und schon im nächsten Jahr wieder Änderungen vorzunehmen. (16. Juli 2005, dpa)

Bayern und Nordrhein-Westfalen blockieren Rechtschreibreform
Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber ruft zur Nachahmung auf

Zugleich rief der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber in der ‚Bild am Sonntag’ die übrigen Länder zur Nachahmung auf. Nordrhein-Westfalen hat sich laut einem ‚Spiegel’-Vorabbericht der bayerischen Entscheidung bereits angeschlossen.
„Bayern wird die Rechtschreibreform zum 1. August nicht in Kraft setzen. Wir wollen warten, bis der Rat für Rechtschreibung in den nächsten Monaten seine Empfehlungen für Korrekturen vorlegt. Denn ich will die Vorschläge des Rats für Rechtschreibung übernehmen“, sagte der CSU-Vorsitzende dem Blatt.
„Ich hoffe, dass sich andere Länder anschließen. Mit meinen Kollegen etwa aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland bin ich schon im Gespräch“, sagte Stoiber. „Es macht keinen Sinn, die Reform jetzt verbindlich einzuführen und schon im nächsten Jahr wieder Änderungen vorzunehmen. Das sollte eigentlich jeder einsehen.“

Übergangsfrist soll verlängert werden
„Wir wollen den Empfehlungen des Rates zum Erfolg verhelfen“, sagte der neue nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers dem ‚Spiegel’. Der neue bayerische Kultusminister Siegfried Schneider sagte dem Blatt, er wolle die bisher geltende Übergangsfrist, in der neben den neuen auch die alten Schreibweisen gültig waren, „bis auf weiteres verlängern“. Er gehe davon aus, „dass der Rat innerhalb eines Jahres zu tragfähigen Lösungen kommen wird“.
(16. Juli 2005, Financial Times Deutschland)

Von dieser neuen Entwicklung wird die Schweiz einmal mehr überrascht. Die EDK erklärte am 13. Juli:
EDK: Deutsche Rechtschreibung verbindlich ab 1. August 2005
„Die neuen Regeln für die deutsche Rechtschreibung, wie sie 1996 beschlossen und 2004 leicht modifiziert worden sind, werden ab 1. August 2005 verbindliche Grundlage für den Rechtschreibunterricht an Schulen sein.“
Die Pressemitteilung ist zu lesen unter http://www.edk.ch/
Die Regeln sind im Juni 2004 nicht leicht modifiziert, sondern in den Kernbereichen gründlich umgestaltet worden. An weiteren Umgestaltungen arbeitet jetzt der neue Rat für deutsche Rechtschreibung. Nun sind die Erziehungsdirektoren der Meinung, die Lehrkräfte hätten Zeit und Lust, im Internet unter www.ids-mannheim.de („Service-Einrichtungen“) nachzulesen, was da genau in Kraft tritt, oder ein Buch zu kaufen: Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis. Amtliche Regelung, Gunter Narr Verlag, Tübingen 2005. Als Wörterbücher sollen verwendet werden: Der Rechtschreibduden von 2004 und das neue Wörterbuch des Bertelsmann-Verlages, das zum ersten August erscheinen wird. Sollen also alle anderen Wörterbücher, z. B. der Duden von 1996 und 2000, entsorgt werden?
Zum neuen Wörterbuch des Bertelsmann-Verlages meint Theodor Ickler, Mitglied des Rates für Rechtschreibung: „Es ist eine Provokation, weder die weiteren Beratungsergebnisse des Rates noch deren Billigung durch die politischen Stellen abzuwarten, sondern ausgerechnet jetzt ein neues Wörterbuch herauszubringen, das die Existenz des Rates, in dem die Wahrig-Herausgeberin sitzt, vollkommen ignoriert.“ (Theodor Ickler, Netzseite der Forschungsgruppe Deutsche Sprache FDS, http://www.sprachforschung.org

Dass der Weg der EDK nicht zum Ziel führt, stand schon im Juni in der NZZ:
Warum die Lehrer ab August Probleme haben werden
Erstens ist an diesem Regelwerk kein Teil unstrittig, und der Rat wird auch das überarbeiten, was jetzt verbindlich werden soll; zweitens gibt es zu diesem auf Widerruf Verbindlichen kein Lehrmittel, denn notenwirksam werden soll die Neuregelung in der Fassung vom Juni 2004, und die Änderungen von damals hat man bisher nicht umgesetzt. Die Kultusminister müssen stattdessen auf eine Internet-Seite verweisen, dort findet man aber keine vollständige Auskunft.
Die Lehrkräfte sollen also im kommenden Schuljahr die neue Rechtschreibung bewerten, ohne zu wissen, was jetzt gilt und was in einigen Monaten gelten wird. Mit fast britischer Untertreibung sagte Hans Zehetmair, der Vorsitzende des Rates für deutsche Rechtschreibung: „Es droht ein gewisses Durcheinander.“(Stefan Stirnemann, NZZ, 21. Juni 2005)

Dass die Arbeit des Rates für Rechtschreibung keineswegs einfach und ihr Erfolg unsicher ist, zeigt folgender Ausschnitt:
Die Kultusminister tagen wieder zur Rechtschreibreform
Die von der KMK Anfang April gefällte Entscheidung, drei Teilbereiche der Reform für ‚unstrittig’ zu erklären, desavouierte den Ende letzten Jahres eingesetzten Rat für deutsche Rechtschreibung, der mit seinen Reparaturarbeiten gerade erst begonnen hatte. Durch eine Änderung seines Statuts ist dem Rat mittlerweile auch die Revision der reformierten Silbentrennung (‚ane-cken’ oder ‚ext-rem’) untersagt worden.

Eine Speise möge man ‚kaltstellen’ oder ‚kalt stellen’, meint der Rat, einen Politiker hingegen nur ‚kaltstellen’ – wegen ‚idiomatisierter Gesamtbedeutung’. Der alte Duden nannte das weniger pompös einen ‚neuen Begriff’.

Der Rat weiß hingegen selbst nicht so genau, was von seiner Terminologie zu halten ist: „Lässt sich in einzelnen Fällen keine klare Entscheidung darüber treffen, ob eine idiomatisierte Gesamtbedeutung vorliegt, so bleibt es dem Schreibenden überlassen, getrennt oder zusammenzuschreiben.“

Da sie den Rechtschreibrat ohnehin entmachtet haben, könnten die Kultusminister diese Toleranzregel gleich auf das ganze unstrittig umstrittene Gebiet ausdehnen. Eine entsprechende Formulierung könnte etwa lauten: „Die Getrennt- und Zusammenschreibung unterliegt keiner behördlichen Aufsicht. Hinweise zum empfehlenswerten Schreibgebrauch sind den einschlägigen Wörterbüchern zu entnehmen.“ (Reinhard Markner, Berliner Zeitung, 14. Juli 2005)

Unterdessen haben die Nachrichtenagenturen ihre Haltung offenbar neu bestimmt:
„Kürzlich wurde bekannt, daß die Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Nachrichtenagenturen eine Art Resolution erarbeitet hat, die eine weitestgehende Rückkehr fordert und einen ganz wesentlichen Fortschritt gegenüber der gemeinsamen Hausorthographie bedeutet.“ (Theodor Ickler, Netzseite der Forschungsgruppe Deutsche Sprache FDS, http://www.sprachforschung.org

Meldung aus der Schweiz
Der Berner Grosse Rat stellt sich gegen das Vorgehen der EDK:
Kanton Bern
Kantonsparlament
Motion Stalder (FDP)

Für dringlich erklärt. Wird behandelt

Rechtschreibreform: Einführung unverzüglich stoppen!

Der Regierungsrat wird aufgefordert,
1. auf die Einführung der Rechtschreibreform im Kanton Bern per 1. August 2005 zu verzichten;
2. insbesondere zu verhindern, dass teure Sprachlexika angeschafft werden, welche auf der Rechtschreibreform von 1996 basieren;
3. bei der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) im gleichen Sinne vorstellig zu werden, um im gesamten deutschschweizerischen Sprachraum eine übereilte Einführung der Rechtschreibreform zu verhindern.
Begründung

1. Die in den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts vorangetriebene Rechtschreibreform sollte nach dem Willen der zuständigen politischen Gremien auf den 1. August 2005, also in weniger als zwei Monaten, in Kraft gesetzt werden. Das würde bedeuten, dass ab diesem Zeitpunkt herkömmliche Schreibweisen, die nicht mit dem Reformwerk übereinstimmen, von den Lehrkräften als falsch beurteilt und entsprechend korrigiert und benotet werden müssten.

2. Nachdem dem Reformwerk namentlich in den letzten drei Jahren begründete Kritik erwachsen ist – insbesondere in den Bereichen Gross- und Kleinschreibung, Getrennt- und Zusammenschreibung – und nachdem zusätzlich zu massgebenden Schriftstellerinnen und Schriftstellern des deutschsprachigen Raumes wichtige Verlage und Zeitungen beschlossen haben, die Reform abzulehnen und die bisherige Schreibung beizubehalten, ist im nachhinein – spät, aber nicht zu spät – ein breit abgestützter Rat für Rechtschreibung eingesetzt worden mit dem Auftrag, die Rechtschreibreform kritisch zu überprüfen. Die Schweiz ist in diesem Rat vertreten.

3. Vor zehn Tagen hat der Rat für Rechtschreibung eine revidierte Fassung der Regeln zur Getrennt- und Zusammenschreibung verabschiedet. Insbesondere dürfen zusammengesetzte Wörter mit einem Verb am Schluss wieder als ein Wort geschrieben werden. Einer der ärgsten und ärgerlichsten Schnitzer der Rechtschreibreform wird damit wieder korrigiert. Weitere strittige Punkte der Refom werden im Laufe der nächsten Monate durch Ausschüsse des genannten Rates ebenfalls überprüft, und es ist zu erwarten, dass etliche bisher geltende, bewährte Regeln wieder in Kraft gesetzt werden.

4. Bei diesem Stand der Dinge wäre es widersinnig und nicht zu verantworten, die Rechtschreibreform auf den 1. August 2005 in Kraft zu setzen. Ebenso ist auf eine teilweise Inkraftsetzung zu verzichten, so lange noch nicht klar ist, welche Teile der Reform rückgängig gemacht werden. Staatspolitische Klugheit und Aspekte der Rechtssicherheit gebieten zwingend, mit der Einführung neuer Regelungen zuzuwarten, bis Klarheit über den Umfang der Reform besteht.

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