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Minderheitensprachen in EUropa

Lesen Sie wenig Bekanntes über den (Nicht)Schutz von Sprachenminderheiten In der EU sind die Sprachen der Minderheiten gefährdet. Die
Angehörigen alteingesessener Sprachminderheiten sind Opfer auch von
sprachlicher Geringschätzung. Als Bürger ihrer Staaten und der EU
werden ihnen die Mittel für ihre Bildungsinstitutionen vorenthalten.
Die Folge davon ist fortschreitende kulturelle Verarmung: Wie die 1996
veröffentlichte Studie „euromosaic“ belegt, sind
die Hälfte von 46 europäischen Minderheitensprachen nur noch
„bedingt“ oder gar nicht mehr lebensfähig.

Besonders betroffen sind die Sprachminderheiten in Frankreich,
Italien, Griechenland, aber auch in Deutschland und Österreich. Die
beiden deutschsprachigen Länder geben sich zwar immer wieder als
Vorreiter von Minderheitenrechten, ihren eigenen Sprachminderheiten
werden weitergehende Rechte aber vorenthalten. Die Sprachminder-heiten in Österreich und in Deutschland sind in ihrem sprachlichen Bestand gefährdet. Dies gilt auch für den Großteil der Minderheiten in
Italien. Als Ausnahme gelten die deutschsprachigen Südtiroler, die mit
ihrer erkämpften Autonomie die Zukunft absichern konnten. Gleichzeitig
setzte die Landesverwaltung die Einführung der ladinischen
Schriftsprache aus.

In Griechenland ging ein Gericht gegen den
aromunischen Nationalitätenrechtler S.B.vor, weil er eine
Publikation des EU-Minderheitenbüros (Eblul) über die Sprachminderheiten Griechenlands verteilt hatte. Er wurde wegen „Verbreitung von Falschinformationen“ zu 15 Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt

Trotz dem Jahr der Sprachen und trotz dem Tag der Muttersprachen werden Sprachminderheiten ausgegrenzt. So vermied die EU in ihrer
Grundrechtscharta nachzuvollziehen, was der Europarat sowohl in der
Rahmen-konvention zum Schutz nationaler Minderheiten und der Charta der
Regional- und Minderheitensprachen festgeschrieben hat. In dieser
Deklara-ti–on ohne Rechtsverbindlichkeit klammerte die EU vor allem
wegen der Haltung Frankreichs und Spaniens die Minderheiten-problematik aus, obwohl davon bis zu 40 Millionen EU- Bürger (laut Eblul-Schätzungen) betroffen sind. Umso dringender scheint es der GfbV, einen Artikel in die EU-Verfassung einzuführen, der ein minimales Recht für die Angehörigen von sprachlichen, ethnischen und religiösen Minderheiten garantiert.

Gesellschaft für bedrohte Völker 2/ 2004 (gekürzt SKD)

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